I. Die Antragstellerin des anhängig gewesenen gerichtlichen Verfahrens nach Art.
Die Antragsgegnerinnen sind die testamentarischen Erben des verstorbenen Ehemanns. Sie haben nach dessen Tod die Anerkennung des Scheidungsurteils vom 18.10.1971 beantragt. Die Antragstellerin ist dem Antrag entgegengetreten.
Mit Entscheidung vom 27.11.1997 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz festgestellt, daß die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
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