Der Beschwerdeführer, von Beruf Rechtsanwalt, wandte sich mit seiner inzwischen - nach Abhilfe - für erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde gegen seine Zurückweisung als Verteidiger in einem Strafverfahren, die auf das Verbot der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) gestützt war. Er hat die Erstattung seiner notwendigen Auslagen beantragt.
I.
Der Verfassungsbeschwerde lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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