I.
Das Amtsgericht Aschersleben erließ als Zentrales Mahngericht des Landes Sachsen-Anhalt am 30. Januar 2007 einen Mahnbescheid und am 26. Februar 2007 einen Vollstreckungsbescheid gegen den Antragsgegner. Der Vollstrekkungsbescheid enthielt mangels entsprechender Angaben im Antrag auf Erlass desselben keine Kosten des Antragstellers. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids war zuvor als fehlerfrei befunden worden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|