Der Mandant des Antragstellers ist in erster Instanz durch Urteil der Auswärtigen Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum nach 14 Hauptverhandlungstagen durch Urteil vom 8. September 2004 wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Dieses Urteil ist auf die Revision des Angeklagten, die mit einem 35 Seiten umfassenden Schriftsatz des Antragstellers begründet worden war, durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2005 (
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