Zuständigkeit für Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus Vollstreckungstätigkeiten
OLG Köln, Beschluß vom 19.01.2000 - Aktenzeichen 17 W 421/99
DRsp Nr. 2004/6430
Zuständigkeit für Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus Vollstreckungstätigkeiten
1. Für die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus Vollstreckungstätigkeiten ist seit dem 01.01.1999 gem. §§ 19 Abs. 1BRAGO, 788 Abs. 2 Satz 1, 764 Abs. 1, 802ZPO sachlich nicht mehr das Prozessgericht zuständig, sondern ausschließlich das Vollstreckungsgericht.2. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung vorgenommen worden ist, und zwar für sämtliche bislang in dieser Sache angefallenen Vergütungen.