OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 32 W 1336/09
LG München I
AG München
In dem Rechtsstreit
wegen Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen,
hier: befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts,
erlässt der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch die unterzeichnenden Richter ohne mündliche Verhandlung am 14. Mai 2009 folgenden
Beschluss
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 19. März 2009 wird zurückgewiesen.
I. Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die von der Vertreterin der Beklagten verwaltet wird.
Am 4.3.2008 fand eine Eigentümerversammlung statt. In dieser wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 3 wurden mehrheitlich die Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen für das Jahr 2007 genehmigt.
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