OLG Hamm - Beschluss vom 20.04.2006
3 Ws 47/06
Normen:
VV RVG Nr. 4110; VV RVG Nr. 4116; VV RVG Nr. 4122;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 02.12.2005

Zuschlag; Terminsgebühr; Pausen; Berücksichtigung

OLG Hamm, Beschluss vom 20.04.2006 - Aktenzeichen 3 Ws 47/06

DRsp Nr. 2006/26877

Zuschlag; Terminsgebühr; Pausen; Berücksichtigung

»Die Beantwortung der Frage, ob der Verteidiger Sitzungspausen zu einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit hätte nutzen können, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Neben der Dauer der Sitzungspause ist vor allem von Bedeutung, ob es sich um eine von vornherein zu erwartende und in ihrer Länge absehbare Pause gehandelt hat, auf die der Verteidiger sich einstellen konnte.«

Normenkette:

VV RVG Nr. 4110; VV RVG Nr. 4116; VV RVG Nr. 4122;

Gründe:

I.