I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz nach einem gescheiterten Erbbaurechtsvertrag.
Mit ihrem Haupantrag hat sie Erstattung in Höhe ihres - positiven - Erfüllungsinteresses (entgangener Gewinn) und insofern Zahlung von 12.826.249 EUR begehrt. Ihr Hilfsantrag auf Zahlung von 4.164.914,83 EUR ist auf Ausgleich des negativen Interesses (Finanzierungs- und Vertragskosten sowie sonstige Aufwendungen) gerichtet gewesen.
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