Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Amtsgericht - Familiengericht -Rockenhausen die Erinnerung der Beschwerdeführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Amtsgerichts - Familiengericht - Rockenhausen vom 30. September 2002, mit welchem dem Antrag der beigeordneten Rechtsanwältin auf Festsetzung der ihr aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung vom 22. September 2002 nur teilweise entsprochen worden ist, zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|