I.
Der Antragsteller begehrt Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Klage, deren Gegenstand Ehrenschutzansprüche gegen den Antragsgegner sind.
Hierbei geht es um Äußerungen in einem Artikel in der Zeitung "W" vom 23. März 1999, während einer Pressekonferenz der Innungskrankenkasse B (IKK) vom 26. Juli 2000 sowie in einer Presseerklärung der IKK vom 5. September 2000. Der Antragsgegner ist Vorstandsvorsitzender der IKK. Der Antragsteller war bei der IKK unter anderem als Innenrevisor tätig.
Der Antragsteller beabsichtigt eine Klageerhebung mit folgenden Anträgen:
1. dem Antragsgegner zu untersagen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,
a) der Antragsteller sei ein psychisch kranker Mensch, ein Psychopath etc.;
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