VGH Bayern - Beschluss vom 31.07.2015
10 C 15.1074
Normen:
RVG § 2 Abs. 2; VV- RVG Nr. 1002;

Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts

VGH Bayern, Beschluss vom 31.07.2015 - Aktenzeichen 10 C 15.1074

DRsp Nr. 2015/15313

Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 2 Abs. 2; VV- RVG Nr. 1002;

Gründe

I.

Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts, der die vom Prozessbevollmächtigten beantragte Erledigungsgebühr nicht festgesetzt hat.