OLG Hamburg, vom 02.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 166/05
LG Hamburg, vom 22.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 323 O 333/03
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitens des Beschwerdewerts
BGH, Beschluß vom 27.08.2008 - Aktenzeichen VI ZR 78/07
DRsp Nr. 2008/17636
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitens des Beschwerdewerts
Ist der Wert der Beschwer im Berufungsverfahren nach dem Vortrag der Parteien auf nicht mehr als 20.000 Euro festzusetzen, so rechtfertigt die Stellung wesentlich höherer Forderungen nach Erlass des Berufungsurteils nicht die Anhebung der Beschwer.