Die weiteren Beschwerden der Antragsteller vom 14. November 2014 und der Landeskasse vom 17. November 2014 gegen den Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 3. November 2014 werden zurückgewiesen.
Das Verfahren über die weiteren Beschwerden ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
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