Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am September 1999 in A auf dem Parkplatz der Fa. an der B Straße ereignet haben soll. Der Kläger war Eigentümer eines Pkw BMW 325 td. Der Beklagte zu 2 ist Halter eines Pkw Ford Sierra, der bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert ist.
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