I.
Der Beschwerdegegner erstellte im Juli 2000 einen Kaufvertragsentwurf betreffend Grundstücke einer Erbengemeinschaft Bnnnn , den die Beschwerdeführerin namens einer Bnnnnn GmbH von ihm erbeten hatte. Der Beschwerdegegner stellte der Beschwerdeführerin am 12.6.2002 eine Kostenberechnung über 10.675,77 EUR und stundete zugleich seine Forderung. Die Beschwerde gegen die Kostenberechnung ist vom Landgericht zurückgewiesen worden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
Mit der weiteren Beschwerde macht die Beschwerdeführerin weiterhin geltend, sie sei nicht Kostenschuldnerin und überdies sei die Kostenforderung verjährt.
II.
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