I.
Die Beschwerdegegnerin hat im Hauptverfahren überwiegend erfolgreich die Auszahlung von Überschüssen verlangt, die aus der Bewirtschaftung zweier Berliner Miethäuser durch die Beschwerdeführerin entstanden waren. In dem darauf folgenden Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14. Mai 2004 berücksichtigte das Landgericht die Kosten für die beiderseitigen Prozessbevollmächtigten. Mit Antrag vom 2. Januar 2007, geändert durch Schriftsatz vom 19. März 2007, beantragte die Beschwerdegegnerin die Nachfestsetzung diverser weiterer Kosten, die ihr vorprozessual entstanden sind und - nach ihren Angaben - der Vorbereitung der Klageerhebung dienten. Dabei handelte es sich
a) um Kosten für die vorprozessuale Beratung durch die Berliner Rechtsanwälte
- Wnnnn u.a. (3.553,14 EUR, Pos. 1 des Antrags v. 2.1.07),
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|