I.
Der Beteiligte zu 2) hat am 20.12.2004 einen Kaufvertrag über drei Grundstücke in J beurkundet (Urk.-Nr. xxx/2004) . In § 2 des Kaufvertrags heißt es u. a.:
"Die Löschung sämtlicher in Abteilung III der Grundbücher verzeichneten Grundschulden wird hiermit beantragt. Die gesamte Lastenfreistellung wird durch die Grundpfandrechtsgläubigerin ... durchgeführt."
§ 3 des Vertrages lautet auszugsweise:
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