AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 08.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 2996/04
Zur isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung wenn diese auf § 93a ZPO beruht
KG, Beschluss vom 01.08.2006 - Aktenzeichen 19 WF 90/06
DRsp Nr. 2006/26123
Zur isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung wenn diese auf § 93aZPO beruht
»Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ist nicht statthaft, wenn diese auf § 93 aZPO beruht. Eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2ZPO ist in diesem Fall nicht geboten.«