Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002
BFH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen VIII B 177/05
DRsp Nr. 2006/28249
Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002
»Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 beschlossene Absenkung des für die Einkommensteuer maßgeblichen Eingangssteuersatzes gibt keine Veranlassung, bei Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Einkünften gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 im Jahre 2001 und 2002 den bislang angewandten Regelsatz von 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlustes für die Streitwertfeststellung zu ändern.«