Die Klägerin beanstandet die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht.
Mit ihrer - später teilweise übereinstimmend für erledigt erklärten und geänderten - Klage hat die Klägerin die Beklagten auf Zahlung von Honorar für Wirtschaftsprüfungsleistungen in Anspruch genommen.
Die Beklagten haben mit angeblichen Schadenersatzansprüchen aufgerechnet und - für den Fall, dass das Landgericht die Aufrechnung für unzulässig halte - hilfswiderklagend 27.024,28 EUR sowie - für den Fall, dass entgegen der Rechtsansicht der Beklagten Honoraransprüche der Klägerin in Höhe von 59.916,34 EUR entstanden sein sollten - hilfswiderklagend weitere 53.916,34 EUR geltend gemacht. Außerdem haben sie - unbedingt - im Wege der Widerklage Zahlung von 183.147,38 EUR verlangt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|