Zur Frage des Ausübens des freien Ermessens bei § 20 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2004 - Aktenzeichen VI-W (Kart) 3/04
DRsp Nr. 2005/789
Zur Frage des Ausübens des freien Ermessens bei § 20 Abs. 1GKG, § 3ZPO
Keine Anwendung des § 9ZPO im Rahmen des gem. §§ 20 Abs. 1GKG, 3ZPO auszuübenden freien Ermessen bei vorhersehbar nur sehr beschränkter Regelungsdauer der einstweiligen Verfügung.