1.
Im Hauptsacheverfahren wegen Schadensersatzes in Form einer Vertragsstrafe aus einem Vertriebsvertrag schlossen die Parteien in der zweiten Instanz vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart am 20. September 2006 einen Kostenvergleich, wonach die Klägerin 67% und der Beklagte 33% der Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz zu tragen haben. Die Parteien nahmen ihre beiderseits eingelegten Berufungen zurück, worauf durch Beschluss des selben Datums der Klägerin 67% und dem Beklagten 33% der Kosten des Rechtsstreits in der zweiten Instanz auferlegt wurden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|