I.
Die in Bonn wohnhafte Klägerin nahm den Beklagten auf Unterhalt vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Anspruch. Der Rechtsstreit endete mit einem Urteil des Kammergerichts vom 19. August 2003, das - nach Berichtigung - von den Kosten 44 % der Klägerin und 56 % dem Beklagten auferlegte.
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