OLG Saarbrücken - Beschluss vom 12.09.2001
6 W 168/01
Normen:
RPflG § 11 Abs. 1 ; ZPO § 104 Abs. 3 ; ZPO § 567 ; ZPO § 569 ; ZPO § 577 ; ZPO § 92 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 29.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1349/91

Zur Erstattungsfähigkeit von fiktiven Informationsreisen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.09.2001 - Aktenzeichen 6 W 168/01

DRsp Nr. 2003/7743

Zur Erstattungsfähigkeit von fiktiven Informationsreisen

Zur Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei angemeldeten Kostenvon Informationsreisen die lediglich als Informationspauschale anerkannt wurden

Normenkette:

RPflG § 11 Abs. 1 ; ZPO § 104 Abs. 3 ; ZPO § 567 ; ZPO § 569 ; ZPO § 577 ; ZPO § 92 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger hatte die Beklagten zu 1) bis 4) als ehemalige Geschäftsführer bzw. Aufsichtsratsmitglieder der über deren Vermögen im Jahre 1986 das Konkursverfahren eröffnet worden war, auf Schadensersatz wegen Subventionsbetruges in Anspruch genommen.

Durch Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Dezember 1998 in der Fassung des Urteils des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 24. Oktober 2000 wurde der Klage teilweise stattgegeben. Die Kosten der ersten Instanz wurden zu 99/100 dem Kläger und zu 1/100 den Beklagten und diejenigen der Berufungsinstanz zu 9/10 dem Kläger und zu 1/10 den Beklagten - diesen jeweils als Gesamtschuldnern - auferlegt.