OLG Bamberg - Beschluss vom 23.09.2003
3 W 83/03
Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2004, 205
Vorinstanzen:
LG Bamberg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 234/01

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.09.2003 - Aktenzeichen 3 W 83/03

DRsp Nr. 2004/4227

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 2 S. 3 ;

Entscheidungsgründe:

...

2. Die sofortigen Beschwerden der übrigen Kläger sind zulässig und begründet.

Diese wenden sich mit Recht dagegen, daß das Landgericht die Gebühren und Auslagen des Beklagten zu 2) für dessen anwaltliche Tätigkeit im ersten Rechtszug neben den bereits festgesetzten Gebühren und Auslagen seiner Prozeßbevollmächtigten als erstattungsfähig angesehen hat.