I.
Das Landgericht Dessau - Rechtspflegerin - hat mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13. Juli 2006 die von der Streitverkündeten an die Klägerin zu erstattenden Kosten des Berufungsrechtszuges auf 11.552,86 Euro festgesetzt und zur Festsetzung beantragte Kosten in Höhe von 7.722,12 Euro abgesetzt. Bei diesem Betrag handelt es sich um Kosten, die der Klägerin durch die Beauftragung der B. AG mit der Erstellung von drei betriebswirtschaftlichen Kurzstellungnahmen erwachsen sind.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|