OLG Naumburg - Beschluss vom 30.08.2006
10 W 52/06
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 104 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2007, 421
Vorinstanzen:
LG Dessau, vom 13.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 911/01

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für prozessvorbereitende und prozessbegleitende Privatgutachten

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2006 - Aktenzeichen 10 W 52/06

DRsp Nr. 2007/2819

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für prozessvorbereitende und prozessbegleitende Privatgutachten

»Zu den Voraussetzungen, unter denen prozessvorbereitende und prozessbegleitende Privatgutachten und Stellungnahmen (hier: eines Wirtschaftsberatungsunternehmens) im Kostenfeststellungsverfahren als notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung Berücksichtigung finden können.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 104 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Das Landgericht Dessau - Rechtspflegerin - hat mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13. Juli 2006 die von der Streitverkündeten an die Klägerin zu erstattenden Kosten des Berufungsrechtszuges auf 11.552,86 Euro festgesetzt und zur Festsetzung beantragte Kosten in Höhe von 7.722,12 Euro abgesetzt. Bei diesem Betrag handelt es sich um Kosten, die der Klägerin durch die Beauftragung der B. AG mit der Erstellung von drei betriebswirtschaftlichen Kurzstellungnahmen erwachsen sind.