I.
Die Parteien sind durch einen vor dem Landgericht Halle geführten Rechtsstreit verbunden, in dem die zum damaligen Zeitpunkt noch als Rechtsanwältin tätige Klägerin einen ihr abgetretenen Anspruch auf Darlehensrückzahlung gegenüber dem Beklagten geltend machte. Nach Einleitung des Mahnverfahrens im Juni 2002 erhob sie im September 2002 vor dem Landgericht Klage auf Rückzahlung des Darlehens.
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