I.
Die Beklagten haben mit am 25. März 2004 bei dem Landgericht Dessau eingegangenen Schriftsatz beantragt, die der Zweitbeklagten entstandenen Kosten in Höhe von 3.248,00 Euro für die Einholung eines Schadensberichts gegen das klagende Land festzusetzen und dabei auf die Rechung des I. Ingenieur-Büros vom 23. April 2002 Bezug genommen.
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