OLG Stuttgart - Beschluss vom 20.04.2004
8 W 234/03
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 ; BRAGO § 23 ; BRAGO § 52 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Ulm - 10 O 264/97 KfH - 27.03.2003,

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Ausland

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.04.2004 - Aktenzeichen 8 W 234/03

DRsp Nr. 2004/11914

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Ausland

»Der Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der Mehrkosten eines Verkehrsanwalts im Ausland (hier: London) wird in der Höhe durch die Gebührensätze des deutschen Rechts begrenzt (teilweise Änderung der Senatsrechtsprechung; Anlehnung an EuGH NJW 2004, 833).«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 ; BRAGO § 23 ; BRAGO § 52 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten im Kostenfestsetzungsverfahren noch darüber, inwieweit die bei der Beklagten angefallenen Kosten ihres englischen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind.