Die gemäß § 128 Abs.4 S.1 BRAGO zulässige Beschwerde ist in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang begründet. Der Beteiligten zu 1) steht gemäß §§ 121, 122 Abs.1 BRAGO ein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der ihr durch die Reise zum Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin am 3. September 2002 entstandenen Kosten zu.
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