I.
Mit einem am 11.10.2002 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz vom 10.10.2002 hat die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, zu ihren Händen für die Kinder und ab 1.11.2002 monatlich über den nach dem
Mit Schriftsatz vom 10.10.2002, ebenfalls eingegangen am Tag darauf, hat die Klägerin die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die genannte Klage beantragt.
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