Zur Beschwerdemöglichkeit nach § 67 GKG gegen Vorschussanforderung durch den Kostenbeamten
OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.2007 - Aktenzeichen 8 W 52/07
DRsp Nr. 2008/15581
Zur Beschwerdemöglichkeit nach § 67GKG gegen Vorschussanforderung durch den Kostenbeamten
Die Vorschussanforderung durch eine vom Kostenbeamten veranlasste Vorschussrechnung unterfällt nicht der Beschwerdemöglichkeit des § 67GKG, wenn sich dem Beschluss nicht entnehmen lässt, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung der Kosten abhängig gemacht wird.