Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005 - Aktenzeichen I-5 W 37/04
DRsp Nr. 2005/17480
Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage
1. Verteidigt sich der Beklagte gegenüber der Werklohnklage, indem er Ersatzvornahmekosten geltend macht, so handelt es sich um eine Aufrechnung.2. Es besteht keine überzeugende dogmatische Rechtfertigung dafür, (auch) den Kostenerstattungsanspruch nach § 633 Abs. 3BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 5 Abs. 2VOB/B als bloßen Verrechnungsposten im Rahmen einer Gesamtabrechnung einzustellen.