OLG Düsseldorf - Beschluss vom 07.12.2004
I-10 W 80/04
Normen:
KostO § 14 Abs. 3 S. 2, 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2005, 355
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 14.06.2004

Zur Anwendung der Gebürenermäßigung in den neuen Bundesländern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2004 - Aktenzeichen I-10 W 80/04

DRsp Nr. 2005/6722

Zur Anwendung der Gebürenermäßigung in den neuen Bundesländern

Eine in den neuen Bundesländern ansässige Kostenschuldnerin kann sich auf die Gebührenermäßigung gemäß Einigungsvertrag Art. 8, Anlage I, Kap. III, Sachgebiet A, Abschnitt III Ziff. 20 a berufen, auch wenn die Gebühren für eine Eintragung im Grundbuch bei einem anderen Amtsgerichtsbezirk angefallen sind.

Normenkette:

KostO § 14 Abs. 3 S. 2, 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die weitere Beschwerde der Kostengläubigerin ist gemäß § 14 Abs. 3 S. 2 und 3 KostO zulässig.