Zur Anwendung der Gebürenermäßigung in den neuen Bundesländern
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2004 - Aktenzeichen I-10 W 80/04
DRsp Nr. 2005/6722
Zur Anwendung der Gebürenermäßigung in den neuen Bundesländern
Eine in den neuen Bundesländern ansässige Kostenschuldnerin kann sich auf die Gebührenermäßigung gemäß Einigungsvertrag Art. 8, Anlage I, Kap. III, Sachgebiet A, Abschnitt III Ziff. 20 a berufen, auch wenn die Gebühren für eine Eintragung im Grundbuch bei einem anderen Amtsgerichtsbezirk angefallen sind.