LG Berlin, vom 02.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 873/02
Zur anwaltlichen Beweisgebühr für die Mitwirkung bei Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zu Protokoll des Gerichts
KG, Beschluss vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 1 W 153/03
DRsp Nr. 2004/18037
Zur anwaltlichen Beweisgebühr für die Mitwirkung bei Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zu Protokoll des Gerichts
Anwaltliche Beweisgebühr für die Mitwirkung bei Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zu Protokoll des Gerichts in der Verhandlung über den Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.