I.
Der vorliegende Rechtsstreit ist durch einen im Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht München am 28.06.2007 abgeschlossenen Vergleich beendet worden, mit dem sich die Beklagte zur Zahlung von 17.500,0t) EUR an den Kläger verpflichtet hat. Unter der Ziffer III. des Vergleichs haben die Parteien vereinbart: "Alle Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte". Mit dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.07.2007 hat der Rechtspfleger u. a. für die I. Instanz eine 1,3 Verfahrensgebühr gemäß der Nr. 3100 VV RVG in Höhe von 1.359,80 EUR und für die II. Instanz eine 1,3 Einigungsgebühr gemäß den Nr. 1004,1000 VV RVG in Höhe von 839,80 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|