Der Kläger verfolgt, gestützt auf das NachbarG Baden-Württemberg, Ansprüche auf Versetzung von Bäumen auf dem Grundstück des Beklagten. Den Streitwert hat der Kläger mit 6.100,-- EUR angegeben. Das Landgericht hat den Streitwert gemäß § 25 GKG auf 3.500,-- EUR festgesetzt und auf Bedenken gegen seine sachliche Zuständigkeit hingewiesen.
Ein Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung ist nicht gegeben, die sofortige Beschwerde ist unstatthaft.
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