Die Kläger haben die Beklagte im Klagewege darauf in Anspruch genommen, eine schriftliche Aufstellung der gegen sie gerichteten Forderungen gemäß §
Gegen diesen ihr am 10.11.2006 zugestellten Beschluss hat die Beklagte am 20.11.2006 Beschwerde eingelegt, der das Landgericht mit Beschluss vom 19.12.2006 nicht abgeholfen hat.
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