Zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Importeur von EU-Fahrzeugen
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 25 U 210/03
DRsp Nr. 2005/13694
Zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Importeur von EU-Fahrzeugen
Gewährleistungsansprüche des Käufers eines EG-Neuwagens bestehen dann nicht gegen den Importeur, wenn dieser lediglich als Vermittler tätig war und dies im Vertrag klar zum Ausdruck gekommen ist.
Hinsichtlich des diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhaltes wird auf die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil vom 30.9.2003 Bezug genommen, die klarstellend wie folgt ergänzt werden (§ 540 Abs. 1 Nr. 1ZPO):
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