Die Verfügungsklägerin macht gegen die Verfügungsbeklagten aus abgeleitetem Recht für verschiedene Sortenschutzinhaber Ansprüche aus Nutzungsrechten an Sortenschutzrechten in Form der Aufbereitung von Erntegut geltend. Die Verfügungsbeklagte zu 1), deren Gesellschafter die Verfügungsbeklagten zu 2) und zu 3) war jedenfalls zeitweise im Bereich der Aufbereitung von Erntegut tätig.
I.
Im Wirtschaftsjahr 1999/2000 bereitete die Verfügungsbeklagte zu 1) im Auftrag der M. GmbH die Winterweizensorte Batis, die Wintergerstensorte Hanna und die Wintergerstensorte Duet auf. Wegen der Nachbauerklärung der M. GmbH vom 5. Juni 2000 wird auf Bl. 20 f. d.A. Bezug genommen. Wegen der Nachbauerklärung der Verfügungsbeklagten zu 1) vom 1. Oktober 2000 wird auf Bl. 70 d.A. Bezug genommen.
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