Die am 9. November 2009 beim Landgericht Verden eingegangene sofortige Beschwerde der Beklagten vom selben Tag gegen den am 28. Oktober 2009 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 22. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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