Der Beklagte ist Aktionär der V. B. M. AG. Über das Vermögen dieser Gesellschaft ist im Jahre 1973 das Anschlußkonkursverfahren eröffnet und im Jahre 1980 aufgehoben worden, ohne daß die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden ist. Zum Vermögen der Gesellschaft gehörten auch mehrere auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegene bebaute und unbebaute Grundstücke, die in der Bilanz von 1960 unter der Position "Grundbesitz in der Ostzone" aufgeführt und mit einem Erinnerungswert von 1, 00 DM in Ansatz gebracht worden waren.
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