Auf die Rechtsmittel der Antragstellerin werden der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 4. Zivilsenat, vom 20. April 2010 und der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 29. Januar 2010 aufgehoben.
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 30. Januar 2009 und des Urteils vom 4. März 2009 sind als Nachfestsetzung zum Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. April 2009 von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin weitere 1.180,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23. November 2009 zu erstatten.
Der Antragsgegnerin fallen die Kosten der Rechtsmittelverfahren zur Last.
Gegenstandswert: 1.180,40 €.
I.
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