OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.10.2001 - Aktenzeichen 5 W 34/01
DRsp Nr. 2002/13361
Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde
Eine zulässige Streitwertbeschwerde im Sinne des § 25 Abs. 3 Satz 1 GKG liegt nicht vor, wenn die Rechtsmittelschrift nicht erkennen läßt, in welchem Umfang die Nebenintervenientin eine Abänderung der Wertfestsetzung erstrebt.