LG Berlin, vom 14.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 62 T 37/03
AG Lichtenberg - 14.03.2003,
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren über den Anwendungsbereich des § 494a Abs. 2 ZPO hinaus
KG, Beschluss vom 02.06.2003 - Aktenzeichen 8 W 113/03
DRsp Nr. 2003/14133
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren über den Anwendungsbereich des § 494a Abs. 2ZPO hinaus
Im selbstständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung auf Antrag nicht nur unter den Voraussetzungen des § 494aZPO zu treffen, sondern auch dann, wenn das Verfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch beendet wird, dass es nicht weiter betrieben wird.