AG Wolmirstedt, vom 10.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 327/99
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Trennungsunterhalt im Scheidungsverbundverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2000 - Aktenzeichen 8 WF 99/00
DRsp Nr. 2004/18243
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Trennungsunterhalt im Scheidungsverbundverfahren
»1. Im Scheidungsverbund ist eine einstweilige Anordnung zum laufenden Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt) zulässig.2. Eine einstweilige Anordnung, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen bzw. bestätigt wurde, ist grundsätzlich nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar. Dies auch dann, wenn der Antrag verfahrensfehlerhaft zunächst als eigenständiges Verfahren behandelt und - nach unzulässiger Fristsetzung durch das Gericht - das Hauptverfahren anhängig bzw. rechtshängig wird.«