I. Der Antragsteller begehrt den Erlaß einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, seine Amtsenthebung als stellvertretender Parteivorsitzender der Antragsgegnerin rückgängig zu machen. Das Landgericht hat den Antrag ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß zurückgewiesen und den Streitwert auf 20.000,-- DM festgesetzt. Gegen beide Entscheidungen hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Mit Beschluß vom 11. Dezember 1997 hat das Oberlandesgericht die gegen die Sachentscheidung gerichtete Beschwerde zurückgewiesen und den Beschwerdewert gleichfalls auf 20.000,-- DM festgesetzt. Hiergegen richten sich "Rechtsmittel" und Beschwerde des Antragstellers.
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