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1992
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluss vom 03.09.1992
28 W 23/92
Normen:
ZPO
§
91a
§
249
Abs
2
;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 144
Vorinstanzen:
LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen
5 O 214/91
Zulässigkeit des Widerrufs einer übereinstimmend abgegebenen Erledigungserklärung
OLG Hamm,
Beschluss
vom 03.09.1992
- Aktenzeichen 28 W 23/92
DRsp Nr. 2006/6504
Zulässigkeit des Widerrufs einer übereinstimmend abgegebenen Erledigungserklärung
»Kein einseitiger Widerruf bei vorangegangener übereinstimmender Erledigungserklärung.«
Normenkette:
ZPO
§
91a
§
249
Abs
2
;
Vorinstanz: LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen
5 O 214/91
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 144
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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