Zulässigkeit der Vereinbarung einer niedrigeren Zeitaufwandsentschädigung mit einem Rechtsanwalt
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.05.1993 - Aktenzeichen 23 U 176/92
DRsp Nr. 2006/9881
Zulässigkeit der Vereinbarung einer niedrigeren Zeitaufwandsentschädigung mit einem Rechtsanwalt
»Die Vereinbarung einer, gegenüber der in der Rechtsanwaltsgebührenordnung festgelegten Vergütung, niedrigeren Zeitaufwandsentschädigung mit einem Rechtsanwalt ist grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben sowie des redlichen Wettbewerbs als unwirksam anzusehen.«