LSG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2008 L 9 KR 119/08
Normen:
GKG § 52 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 2; SGB IV § 26; SGB IV § 27;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KR 3341/06
Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung durch Urteil, Auffangwert bei Streitigkeiten über die Versicherungspflicht
LSG Berlin-Brandenburg, vom 12.11.2008 - Aktenzeichen L 9 KR 119/08
DRsp Nr. 2009/15102
Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung durch Urteil, Auffangwert bei Streitigkeiten über die Versicherungspflicht
1. Wurde eine Streitwertfestsetzung mit den Worten "Urteil" und "Im Namen des Volkes" überschrieben und in den Urteilstenor aufgenommen, so ist sie auch dann rechtswidrig durch Urteil erfolgt, wenn das Gericht die Beteiligten am Ende seiner Entscheidung darüber belehrt, dass gegen die Streitwertfestsetzung die Beschwerde zulässig ist.
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